Die Revolution findet keinen Termin

Ich hatte mich schon so gefreut. Nur leider zu früh und offenbar, ohne mal gerechnet zu haben: In diesem Schuljahr dürfen in Niedersachsen „Fachlehrkräfte (…) in eigener pädagogischer Verantwortung entscheiden, dass die Schülerinnen und Schüler einer Klasse schriftliche Arbeiten zu unterschiedlichen Zeiten und mit unterschiedlichen Aufgaben auf vergleichbarem Anforderungsniveau schreiben.“

Leider gilt gleichzeitig, dass maximal zwei schriftliche Arbeiten in einer Woche und nur eine am Tag geschrieben werden dürfen. Und damit ist in der schulischen Realität der Kalender nicht nur mit regulären Arbeiten aus allen Fächern und Wahlpflichtkursen, sondern ganz schnell auch noch mit zusätzlichen Terminen für Nachschreiber gefüllt.

Je nach Jahrgang und Kurs-Wahlen sind an einer Oberschule selbst unter Corona-Bedingungen1In diesem Schuljahr darf/muss in den Hauptfächern eine Arbeit weniger als die sonst vorgeschriebene Mindestzahl, in allen anderen Fächern maximal eine Arbeit pro Halbjahr geschrieben werden. mindestens 24 bis 26 schriftliche Arbeiten zu schreiben. Dafür stünden theoretisch 40 Unterrichtswochen zur Verfügung, realistisch sind es wohl allerhöchstens 30 Wochen, wenn man die Wochen nach den Ferien und die ersten Wochen einer neuen Unterrichtseinheit abzieht.

Allzu viele freie Termine bleiben da nicht übrig, von verschiedenen Terminen für eine Lerngruppe ganz zu schweigen.

Bleibt wieder nur die Hoffnung auf bessere post-pandemische Zeiten und darauf, dass die Regelung individualisierter Klassenarbeiten auch dann erhalten bleibt.

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    In diesem Schuljahr darf/muss in den Hauptfächern eine Arbeit weniger als die sonst vorgeschriebene Mindestzahl, in allen anderen Fächern maximal eine Arbeit pro Halbjahr geschrieben werden.

Ein Kommentar

  • Thomas Kuban

    Spannend. Bei uns noch keine dieser Regelungen. Wahrscheinlich soll “der bayerische Standard” gehalten werden – was auch immer das ist.

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